Die rechtliche Stellungnahme Beate Bahners vom 7.April 2020 wird hier im Wortlaut zitiert. Grundthese: Das Infektionsschutzgesetz rechtfertigt die Verordnungen nicht, die eklatant gegen die Verfassungsmäßigen Grundrechte verstoßen, da das Infektionsschutzgesetz nur Einschränkungen von nachgewiesenen Infektiösen, nicht aber von Gesunden erlaube. Juristen mögen Ihre Erklärung prüfen.
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Beate Bahner (* 1966) ist eine deutsche Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht und Autorin.
Bahner studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Heidelberg und Genf. Seit 1995 ist sie als Rechtsanwältin in Deutschland zugelassen. Nach einigen Berufsjahren in der Wirtschaft ließ sie sich 2002 mit ihrer eigenen Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht in Heidelberg nieder. Im Jahre 2003 wurde sie mit dem mit 5.000 Euro dotierten Soldan-Kanzleigründerpreis des Soldan-Instituts ausgezeichnet.
Anfang April 2020 veröffentlichte Bahner eine Erklärung zur aus ihrer Sicht vorliegenden Verfassungswidrigkeit der im Zuge der COVID-19-Pandemie in Deutschland erlassenen Verordnungen der Bundesländer.